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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck×
BGBl
BGBl. II Nr. 475/2009 Verordnung kundgemacht 22.12.2009
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck1
BGBl. II Nr. 486/2003 Verordnung kundgemacht 21.10.2003
486. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)aufgehobenVerleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruckneu