581. Verordnung: Nähere Regelung der Bescheinigung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken an ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder
Regelung der Bescheinigung der Voraussetzungen für die Steuereinheit an ausländische Vertretungsbehördenneu