Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHGaufgehobenErmächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen AusgabenneuErmächtigung des Leiters der "Support Unit Zentrales Melderegister" zu überplanmäßigen Ausgabenaufgehoben
640. Verordnung: Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
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