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Kundmachungen zu Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Denk- und Gedächtnistrainerin“ und „Akademischer Denk- und Gedächtnistrainer“, „Akademische Lerncoach“ und „Akademischer Lerncoach“, „Akademische Beraterin für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“ und „Akademischer Berater für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“, Institut „THINKPäd“, Linz×
BGBl
BGBl. II Nr. 379/2004 Verordnung kundgemacht 04.10.2004
Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Denk- und Gedächtnistrainerin“ und „Akademischer Denk- und Gedächtnistrainer“, „Akademische Lerncoach“ und „Akademischer Lerncoach“, „Akademische Beraterin für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“ und „Akademischer Berater für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“, Institut „THINKPäd“, Linz
Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Denk- und Gedächtnistrainerin“ und „Akademischer Denk- und Gedächtnistrainer“, „Akademische Lerncoach“ und „Akademischer Lerncoach“, „Akademische Beraterin für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“ und „Akademischer Berater für Legasthenie und Teilleistungsschwächen“, Institut „THINKPäd“, Linzneu