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Kundmachungen zu RID – Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten×
BGBl
BGBl. III Nr. 4/2005 Sonstiges kundgemacht 21.01.2005
Multilaterale Vereinbarung RID 3/2004 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthalten
RID – Beförderung ungereinigter leerer Verpackungen, die Rückstände der Klasse 2 enthaltenneu