Multilaterale Sondervereinbarung RID 6/2004 gemäß Abschnitt 1.5.1 der RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten
RID – Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produktenneu