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Norm
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Fassungen
§ 2 Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
BGBl
§ 2 Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Judikatur
§ 2 Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
§ 2 Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Kundmachungen zu
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
×
alle §§
§ 1
§ 2
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. I Nr. 144/2005
Bundesgesetz
kundgemacht 14.12.2005
Änderung des Bundesimmobiliengesetzes und Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesimmobiliengesetz
3
9
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
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