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Kundmachungen zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)××
BGBl
BGBl. II Nr. 124/2006 Verordnung kundgemacht 21.03.2006
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)neuPrüfung für den Dienstzweig „Justizwache und Dienst der Jugenderzieher an Justizanstalten (Eingeteilte Beamte)“aufgehoben