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Kundmachungen zu Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern××
BGBl
BGBl. II Nr. 241/2018 Verordnung kundgemacht 11.09.2018
Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden
Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werdenneuNamhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertreternaufgehoben
BGBl. II Nr. 117/2007 Verordnung kundgemacht 01.06.2007
Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Namhaftmachung von Sachwaltern und PatientenanwältenaufgehobenNamhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertreternneu