Aufhebung der Verordnung über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsichtaufgehoben
Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen, BGBl. II Nr. 188/2009, der Verordnung über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht, BGBL. II Nr. 390/2007, des Erlasses vom 17. Juli 2009, Zl. BMJ-L390.002/0003-II 3/2009, betreffend Änderung des Gerichtsgebührengesetzes und des Erlasses vom 26. Juli 2010, Zl. BMJ-B18.000/0006-I 7/2010, über einzelne Aspekte zur Bestimmung der Rechtsmittelgebühren nach Tarifpost 12a GGG in Exekutionsverfahren sowie der Gebühren für Aktenabschriften, -ablichtungen und sonstige Kopien nach Tarifpost 15 Anmerkung 6 GGG durch den Verfassungsgerichtshof
Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht1VfGH-Aufhebung von Bestimmungen in Verordnungen und von Erlässenneu
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