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Kundmachungen zu ADR – orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3000 Litern befördern×
BGBl
BGBl. III Nr. 30/2008 Sonstiges kundgemacht 29.02.2008
Multilaterale Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern
ADR – orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3000 Litern befördernneu