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Kundmachungen zu Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“×
BGBl
BGBl. II Nr. 111/2011 Verordnung kundgemacht 01.04.2011
Weinbezeichnungsverordung - WeinBVO
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“aufgehobenWeinBVOneuWeingesetz-Bezeichnungsverordnungaufgehoben
BGBl. II Nr. 122/2008 Verordnung kundgemacht 09.04.2008
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
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