Weinbezeichnungsverordung - WeinBVO
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“aufgehobenWeinBVOneuWeingesetz-Bezeichnungsverordnungaufgehoben
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“neu