Multilaterale Vereinbarung M211 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen
ADR - Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellenneu