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Kundmachungen zu Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH×
BGBl
BGBl. II Nr. 146/2023 Verordnung kundgemacht 16.05.2023
Aufhebung der Verordnung, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH die Wartung und Entwicklung des Strafregisters übertragen wird
Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbHaufgehoben
BGBl. II Nr. 287/2012 Verordnung kundgemacht 30.08.2012
Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung – SNAV
1. WaffV3AusG - Übertragung der Ausschreibung des AufnahmeverfahrensaufgehobenBemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes2DPÜ-VO 2005aufgehobenDVPV-InneresneuFestsetzung einer Journaldienstzulage2Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung2NÄV3PStV6PyroTG-DV2SGV2Sondereinheiten-Verordnung3Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH2Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz2Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 201312Übertragung von BuchhaltungsaufgabenaufgehobenUSV2
BGBl. II Nr. 127/2010 Verordnung kundgemacht 28.04.2010
Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH
Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbHneu