Multilaterale Vereinbarung M208 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei der Beförderung von Gasen
ADR – Zusätzliche Ausrüstungsteile für die Durchführung von Notfallmaßnahmen bei der Beförderung von Gasenneu