Rechtstracker.at
Kundmachungen zu Wahltage und die daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2011×
BGBl
BGBl. II Nr. 89/2011 Verordnung kundgemacht 14.03.2011
Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2011
Wahltage und die daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2011neu