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Kundmachungen zu Ersatz des einmaligen Aufwandes aller Krankenversicherungsträger×
BGBl
BGBl. II Nr. 5/2014 Verordnung kundgemacht 09.01.2014
Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz
Ersatz des einmaligen Aufwandes aller Krankenversicherungsträgerneu