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Norm
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Fassungen
§ 2 Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
BGBl
§ 2 Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Judikatur
§ 2 Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
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Kundmachungen zu
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
×
alle §§
§ 1
§ 2
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 414/2015
Verordnung
kundgemacht 15.12.2015
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
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