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Kundmachungen zu Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden××
BGBl
BGBl. II Nr. 241/2018 Verordnung kundgemacht 11.09.2018
Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden
Feststellung der Eignung von Vereinen, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werdenneuNamhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertreternaufgehoben