208. Bundesgesetz: Wirksamkeit der in der Zeit vom 29. Juni 1945 bis 30. April 1946 vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft vorgenommenen Eheschließungen.
Vorgenommene Eheschließungen vor einem Seelsorger einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaftneu