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Kundmachungen zu Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft××
BGBl
BGBl. Nr. 210/1949 Bundesverfassungsgesetz kundgemacht 14.09.1949
210. Bundesverfassungsgesetz: Geltendmachung entzogener, nicht erfüllter oder verlorengegangener Ansprüche aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft.
Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaftneu