Rechtstracker.at
Kundmachungen zu Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren×
BGBl
BGBl. II Nr. 113/2020 Verordnung kundgemacht 23.03.2020
Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in StrafverfahrenaufgehobenVerordnung mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werdenneu
BGBl. II Nr. 99/2020 Verordnung kundgemacht 16.03.2020
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahrenneu