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Kundmachungen zu Verordnung mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden××
BGBl
BGBl. II Nr. 113/2020 Verordnung kundgemacht 23.03.2020
Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in StrafverfahrenaufgehobenVerordnung mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werdenneu