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Kundmachungen zu VfGH-Ausspruch, dass Zeichenfolgen in § 1, § 4 und Punkt 3. im Anhang (Tarif 2019) der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich idF 2. Novelle gesetzwidrig waren×
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BGBl. II Nr. 48/2021 Verordnung kundgemacht 02.02.2021
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Juni 2020, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF 2. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 2/2019, veröffentlicht am 21. Juni 2019 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at) im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung (Tarif 2019) im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass Zeichenfolgen in § 1, § 4 und Punkt 3. im Anhang (Tarif 2019) der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich idF 2. Novelle gesetzwidrig warenneu