Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft3UEZG 6
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und WirtschaftneuUEZG neu