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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Außerkraftsetzung von unbefristeten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 139/2023
Verordnung
kundgemacht 08.05.2023
Außerkraftsetzung von unbefristeten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen
Außerkraftsetzung von unbefristeten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen
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