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Kundmachungen zu Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte×
BGBl
BGBl. III Nr. 18/2026 Sonstiges kundgemacht 29.01.2026
Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
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