Im parlamentarischen Verfahren
Regierungsvorlage01.07.2026Nationalrat14.10.2026Bundesrat22.10.2026
Gewerbeordnung 1994
Die Novelle der Gewerbeordnung soll Betrieben Bürokratie ersparen: Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen und Batteriespeicher werden ausdrücklich genehmigungsfrei, Klima- und Lüftungsaggregate an der Außenwand können vereinfacht geprüft werden, und Unterlagen dürfen auf Ersuchen der Behörde übermittelt statt vor Ort bereitgehalten werden. Außerdem können Eigentümer, Pächter und Hauptmieter einer Liegenschaft einen dort nicht mehr ausgeübten Gewerbestandort amtlich beenden lassen.
Betroffene Gesetze:
- Gewerbeordnung 1994: Für Inhaber gewerblicher Betriebsanlagen: Photovoltaik, E-Ladestationen und Batteriespeicher brauchen keine Genehmigung, wenn befugte Elektrotechniker oder Baumeister sie planen und errichten und sie regelmäßig geprüft werden; Genehmigungen erlöschen erst nach sieben Jahren Nichtbetrieb; Beilagen dürfen englisch sein. Gesetz ansehen
Inkrafttreten laut Beschluss: (123) § 2 Abs. 1 Z 14 und Abs. 4 Z 10, § 57 Abs. 5, § 76b, § 79d Abs. 2 Z 2, § 80 Abs. 1 und 3, § 80a, § 82c, § 90a, § 114, § 144 Abs. 2 Z 4, § 333b, § 358a, § 366 Abs. 1 Z 3b und 11, § 367 Z 24b bis 24d und § 376 Z 73 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/202x treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt § 54 Abs. 3 außer Kraft.
Bundesrat: keinen Einspruch erhoben am 22.10.2026
Grundlage: Gesetzesbeschluss 225/BNR, Regierungsvorlage 573 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 653 BlgNR XXVIII. GP
Vorschau nach den Materialien. Der überprüfbare Vergleich folgt nach Kundmachung und Konsolidierung. KI-Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.