Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben) 1
Anl. 1/03aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 27.11.1992 · idF BGBl. Nr. 257/1986 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992 Anl. 1/03↗RIS↗
Erziehungswissenschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll Erziehungsaufgaben in der Berufsschule bzw. an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten planen und kritisch bewerten können. Er soll seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit kennen.
Lehrstoff:
Erziehungsnormen und Erziehungsziele:
Bedeutung, Bedingtheit, Verwirklichung, Erfolgskontrolle. Erziehungsmittel.
Autorität und Disziplin.