Änderungen zwischen den Fassungen
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1/03aufgehoben
Erziehungswissenschaft
Der Studierende soll Erziehungsaufgaben in der Berufsschule bzw. an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten planen und kritisch bewerten können. Er soll seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit kennen.
Erziehungsnormen und Erziehungsziele:
Bedeutung, Bedingtheit, Verwirklichung, Erfolgskontrolle. Erziehungsmittel.
Autorität und Disziplin.