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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen (aufgehoben) 1
Anl. 1/03aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 15.07.1992 · idF BGBl. Nr. 460/1986 Anl. 1/03↗RIS↗
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
RELIGION
(wird gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes
bekanntgemacht)
a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht soll aufbauend auf den Inhalten des Religionsunterrichtes an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen und vorbereitend auf die religionspädagogische Ausbildung an der Pädagogischen Akademie zur Reflexion der eigenen religiösen Sozialisation und der sich aus ihr ergebenden Probleme anregen und entsprechende Hilfestellungen leisten. Darüber hinaus soll eine erste Einführung in die religiöse Dimension des zukünftigen erweiterten Berufsfeldes erfolgen.
Lehrstoff:
Religion im Leben des Menschen
- Unterschiedliche Erfahrungen mit Religion
- Religion und Weltanschauung
- Gesellschaftliche Erscheinungsformen des Religiösen (Institutionen, Fehlformen, Entwicklungen)
Christus und die Christen
- Das Lebenswissen Jesu
- Heilserfahrung heute
- Weltverantwortung aus Heilserfahrung
Religiöse Erziehung als Hilfe zur Menschwerdung
- Reife Religiosität in reifer Persönlichkeit
- Religiöse Grundvollzüge
- Wege religiöser Sozialisation
Didaktische Grundsätze:
Neben den in den allgemeinen didaktischen Grundsätzen aufgezählten anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien, nimmt der Religionsunterricht insbesondere folgende theologische Unterrichtsprinzipien wahr:
1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung.
2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens.
3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension.
4. Das Prinzip der ökumenischen Dimension.
5. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau.