Änderungen zwischen den Fassungen
▾Anl. 1/04neu
in Kraft 31.08.1985 – 15.10.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 1/04↗RIS↗
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Bildungsanstalt für Erzieher strebt ein doppeltes Ziel an: die Vermittlung höherer Allgemeinbildung sowie die Ausbildung zum Beruf des Erziehers in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit. Daher wird auch im Religionsunterricht eine Grundlegung im Sinne der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen zu bieten sein, der eine berufsspezifische religionspädagogische Einführung folgen muß, die den zukünftigen Erzieher befähigt, im Lebensvollzug christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen.
Lehrstoff:
1. Klasse (2 Wochenstunden):
Bibelkunde des Alten Testamentes: Das Alte Testament als Buch der Kirche, als Glaubenszeugnis des Alten Bundes und als zeitgeschichtliches Dokument. Die Entstehung des Alten Testamentes, seine Weitergabe, seine literarische und künstlerische Bedeutung.
Lektüre ausgewählter Abschnitte, Einführung in das exegetische Erfassen der Texte und Einprägen von grundlegenden Bibelstellen im Wortlaut.
Kirchenkunde: Pflege von Choral- und Psalmengesang.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
2. Klasse (2 Wochenstunden):
Bibelkunde des Neuen Testamentes: Das Wort Gottes in Jesus Christus und das Glaubenszeugnis der Urkirche. Die Entstehung und Überlieferung des neutestamentlichen Kanons.
Lektüre ausgewählter Abschnitte, Einführung in das exegetische Erfassen der Texte und Einprägen von grundlegenden Bibelstellen im Wortlaut.
Katechismus: Die Zusammenfassung der biblischen Botschaft im Katechismus. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
3. Klasse (2 Wochenstunden):
Die Kirchengeschichte in Längsschnitten und Themenkreisen. Die Predigttexte und Lieder im Kirchenjahr.
Das Gebet des Herrn.
Das christliche Glaubenszeugnis in der bildenden Kunst.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
4. Klasse (2 Wochenstunden):
Religionskunde. Die Offenbarung in Jesus Christus.
Die evangelische Glaubenslehre in Entfaltung der Grundgedanken:
Schöpfung, Erlösung und Vollendung.
Vergleichende Konfessionskunde unter besonderer Berücksichtigung der Ökumenischen Bewegung.
Allgemeine Ethik: Versuch einer Lebensgestaltung.
Das Evangelium von Jesus Christus als Grundlage der Ethik; Daseinsgestaltung in den gottmenschlichen und mitmenschlichen Grundbeziehungen.
Lektüre ausgewählter Stücke der Bekenntnisschriften und zu Gegenwartsproblemen.
Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.
5. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundfragen christlicher Erziehung (Erziehungsrecht und -pflicht; religiöse Formung durch Familie und Gesellschaft).
Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter.
Anleiten zum Erzählen biblischer Geschichten und zum verständnisvollen Lesen biblischer Texte in der Gemeinschaft.
Einfügen christlicher Kinder- und Jugendlieder in den Tageslauf; Wecken der Freude am Kirchenlied.
Formen der Hausandacht in Familie und Heimgemeinschaft; das Gebet im Leben des Kindes und Hinführung zur Teilhabe am Gebet und Gottesdienst der christlichen Gemeinde.
Das schwierige Kind als Aufgabe und Hilfe für Erzieher und Gruppe.
Diakonische und missionarische Gegebenheiten und Aufgaben der Kirche.
Einführung in die Technik der selbständigen Weiterbildung.
Einführung in den religionspädagogischen Aspekt der Freizeitpädagogik. Bedeutung und Methode evangelischer Jugendarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes für die Schüler zugleich das Ziel im Auge behalten wird, den zukünftigen Erzieher zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihm einmal anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein, der dazu führt, daß in dem Schüler die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt und er angeleitet wird, die Inhalte kirchlicher Verkündigung in einer den Kindern und Jugendlichen entsprechenden Form selbst darzustellen. Dieses Prinzip ist in der 1. bis 4. Klasse durchzuhalten und schließlich in der 5. Klasse zu thematisieren und im Vollzug einzuüben.