Änderungen zwischen den Fassungen
Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1/10neu
Anlage 1.10
LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK
I.1 STUNDENTAFEL1
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||
tungs- | ||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | ||||
2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | 15 | I | ||||
3. | Englisch | 6 | 3 | 3 | 2 | 2 | 16 | I | ||||
4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 18 | I | ||||
5. | Wirtschaft und Recht3 | - | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III | ||||
6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | ||||
7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | ||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
1. | Konstruktion4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I | ||||
2. | Darstellungstechniken4,5 | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I bzw. III | ||||
3. | Gestaltung4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
4. | Materialien und Prozesse | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | ||||
6. | Fertigung und Produktion | - | - | - | 4 | 4 | 8 | IV | ||||
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 | - | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | ||||||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 35 | 35 | 163 | ||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
1. | Gestaltung – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14 | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
5. | Holzbau4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
6. | Konstruktion im historischen Kontext4 | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | ||||
7. | Konstruktion des Innenausbaus4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||
8. | Darstellungstechniken – Vertiefung4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||||
9. | Gestaltung – Wohnbereich4 | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I | ||||
10. | Gestaltung – Objektbereich4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||
11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14 | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | ||||
12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||
13. | Gestaltung im historischen Kontext4 | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | ||||
14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
17. | Kulturtheorie 1 | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I | ||||
18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||
19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | ||||
20. | Materialtechnologie – Vertiefung 14 | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
21. | Materialtechnologie – Vertiefung 24 | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I | ||||
22. | Historische Fertigung | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||
23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||
tungs- | ||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
D. | Freigegenstände | |||||||||||
1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||
2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | ||||
3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | ||||
5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | ||||
6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
E. | Förderunterricht7 | |||||||||||
1. | Deutsch | |||||||||||
2. | Englisch | |||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK
I.2 STUNDENTAFEL1
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
tungs- | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |||
2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | |||
3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I | |||
4. | Wirtschaft und Recht3 | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III | |||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
1. | Konstruktion4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I | |||
2. | Darstellungstechniken4,5 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I bzw. III | |||
3. | Gestaltung4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |||
4. | Materialien und Prozesse | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |||
5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | |||
6. | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | IV | |||
7. | Basics Konstruktion4 | 5 | 5 | - | - | 10 | (I) | |||
8. | Basics Darstellungstechniken4 | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
9. | Basics Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 1 | - | 3 | (I) | |||
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | |||||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 38 | 33 | 32 | 140 | |||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
1. | Gestaltung – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14 | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
5. | Holzbau4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
6. | Konstruktion im historischen Kontext4 | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | |||
7. | Konstruktion des Innenausbaus4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
8. | Darstellungstechniken – Vertiefung4 | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||
9. | Gestaltung – Wohnbereich4 | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |||
10. | Gestaltung – Objektbereich4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14 | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||
12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24 | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
13. | Gestaltung im historischen Kontext4 | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | |||
14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
17. | Kulturtheorie 1 | 1 | 1 | - | - | 2 | I | |||
18. | Kulturtheorie 2 | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||
19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | |||
20. | Materialtechnologie – Vertiefung 14 | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
21. | Materialtechnologie – Vertiefung 24 | - | - | 5 | 5 | 10 | I | |||
22. | Historische Fertigung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||
23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
tungs- | ||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
D. | Freigegenstände | |||||||||
1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | 2 | 2 | III | |||
4. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
E. | Förderunterricht7 | |||||||||
Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK
I.3 STUNDENTAFEL1
Semesterwochenstunden | Lehrver | ||||||||||||||||||||
Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
tungs- | |||||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||||||||||
2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | - | - | 15 | I | |||||||||||
3. | Englisch | 6 | 4 | 2 | 2 | 2 | - | - | 16 | I | |||||||||||
4. | Angewandte Mathematik | 4 | 6 | 4 | 2 | 2 | - | - | 18 | I | |||||||||||
5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||||||
6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||||||||||
7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||||||||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||||||
1. | Konstruktion4 | - | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 5 | 21 | I | |||||||||||
2. | Darstellungstechniken4,5 | - | 4 | 4 | 4 | - | - | - | 12 | I bzw. III | |||||||||||
3. | Gestaltung4 | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||||||
4. | Materialien und Prozesse | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||||||
5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | - | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |||||||||||
6. | Fertigung und Produktion | - | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | |||||||||||
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 7 | 7 | 26 | |||||||||||||
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 23 | 24 | 19 | 24 | 26 | 24 | 24 | 164 | |||||||||||||
B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver | ||||||||||||||||||
schulautonomen Wahl- | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
modul-Vertiefungen | tungs- | ||||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||||||
1. | Gestaltung – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1 | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||||||
4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
5. | Holzbau4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
6. | Konstruktion im historischen Kontext4 | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | |||||||||||
7. | Konstruktion des Innenausbaus4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||||||
8. | Darstellungstechniken – Vertiefung4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||||||||||
9. | Gestaltung – Wohnbereich4 | - | - | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |||||||||||
10. | Gestaltung – Objektbereich4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||||||
11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14 | - | - | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||||||||||
12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||||||
13. | Gestaltung im historischen Kontext4 | - | - | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | |||||||||||
14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||||||
16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
17. | Kulturtheorie 1 | - | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I | |||||||||||
18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||||||||||
19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | |||||||||||
20. | Materialtechnologie – Vertiefung 14 | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||||||
21. | Materialtechnologie – Vertiefung 24 | - | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I | |||||||||||
22. | Historische Fertigung | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||||||||||
23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||||||||
24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||||||
Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||||||
C. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||
1. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||||||
2. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||||||
3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||||||
5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||||||
6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
D. | Förderunterricht7 | ||||||||||||||||||||
1. | Deutsch | ||||||||||||||||||||
2. | Englisch | ||||||||||||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK
I.4 STUNDENTAFEL1
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
tungs- | ||||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||||
2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |||||||
4. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
1. | Konstruktion4 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 5 | 21 | I | |||||||
2. | Darstellungstechniken4,5 | 4 | 4 | 4 | - | - | - | 12 | I bzw. III | |||||||
3. | Gestaltung4 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||
4. | Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||
5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |||||||
6. | Fertigung und Produktion | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 21 | IV | |||||||
7. | Basics Konstruktion4 | 4 | 4 | 2 | - | - | - | 10 | (I) | |||||||
8. | Basics Darstellungstechniken4 | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
9. | Basics Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 1 | - | - | - | 3 | (I) | |||||||
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16 | 2 | 2 | 4 | 4 | 7 | 7 | 26 | |||||||||
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 22 | 22 | 25 | 22 | 26 | 24 | 141 | |||||||||
B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||
Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
1. | Gestaltung – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung14 | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung24 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
5. | Holzbau4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
6. | Konstruktion im historischen Kontext4 | - | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | |||||||
7. | Konstruktion des Innenausbaus4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
8. | Darstellungstechniken – Vertiefung4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||||||
9. | Gestaltung – Wohnbereich4 | - | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |||||||
10. | Gestaltung – Objektbereich4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14 | - | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||||||
12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
13. | Gestaltung im historischen Kontext4 | - | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | |||||||
14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
17. | Kulturtheorie 1 | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I | |||||||
18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||||||
19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | |||||||
20. | Materialtechnologie – Vertiefung 14 | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
21. | Materialtechnologie – Vertiefung 24 | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I | |||||||
22. | Historische Fertigung | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||||||
23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||||||||
Förderunterricht | tungs- | |||||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
2. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
3. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
4. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
D. | Förderunterricht7 | |||||||||||||||
1. | Deutsch | |||||||||||||||
2. | Englisch | |||||||||||||||
3. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und -wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik im Besonderen
– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Konstruktion:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Darstellungstechniken:
Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Gestaltung:
Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.
Materialien und Prozesse:
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Betriebswirtschaft und Projektmanagement:
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.
Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Fertigung und Produktion:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
Pflichtgegenstände gemäß der I.1 Stundentafel und der I.3 Stundentafel
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände gemäß der I.2 Stundentafel und der I.4 Stundentafel
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
– die Grundbegriffe der Statik erfassen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Statische Grundlagen.
Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
– statische Zusammenhänge verstehen.
- Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden;
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren.
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).
Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Leistungsverzeichnisse.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge, Dächer).
Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).
DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.
Arbeitsmodelle.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
Lehrstoff:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten.
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Präsentationsmodelle.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Analoge und digitalisierte Visualisierungen mit Material, Licht und Positionsauswahl. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Lehrstoff:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen). Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten;
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Lehrstoff:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
MATERIALIEN UND PROZESSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften; Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden;
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke anwenden;
– Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Lehrstoff:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Prüfnormen; Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).
Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Managementtechniken verstehen;
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.
– Managementmethoden anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Funktionsweise von Teams; Dokumentationsmethoden.
Methoden und Techniken des Projektmanagements; Dokumentation von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Lehrstoff:
Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.
Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien; Dokumentationsmethoden (ua. mit Standardsoftware).
Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis; Koordination von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Projekte leiten.
Lehrstoff:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung; Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.
Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Gemäß Stundentafel I.1.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
BASICS KONSTRUKTION
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
BASICS DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Lehrstoff:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.
Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Lehrstoff:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Lehrstoff:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Gemäß Stundentafel I.2.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen;
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).
CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Grundbegriffe der Statik erfassen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– statische Zusammenhänge verstehen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit „besonderen Anforderungen“).
Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme – Decken, Abdichtungen, Fänge).
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Lehrstoff:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).
Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).
DARSTELLUNGSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.
Arbeitsmodelle.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
Lehrstoff:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Präsentationsmodelle.
GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Lehrstoff:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen).
Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.
Lehrstoff:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Lehrstoff:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
MATERIALIEN UND PROZESSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Lehrstoff:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Lehrstoff:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Grundlegende Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.
Lehrstoff:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).
Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.
– Managementmethoden anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Dokumentationsmethoden.
Methoden und Techniken des Managements; Dokumentation von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden;
– im Team arbeiten.
Lehrstoff:
Dokumentationsmethoden ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams.
Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Lehrstoff:
Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.
Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien.
Projektmanagement in den Bereichen der Fachtheorie und Fachpraxis. Koordination von Projekten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden;
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Projekte leiten.
Lehrstoff:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung, Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.
Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Gemäß Stundentafel I.3.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
BASICS KONSTRUKTION
Gemäß Stundentafel I.4.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).
Objektkonstruktionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
BASICS DARTELLUNGSTECHNIKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Lehrstoff:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.
Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Lehrstoff:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Lehrstoff:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
FERTIGUNG UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, wie spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).
CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Lehrstoff:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen
Gemäß Stundentafel I.1, Stundentafel I.2, Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
GESTALTUNG – VERTIEFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
MATERIALIEN UND PROZESSE – VERTIEFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.
Lehrstoff:
Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Anorganisch basierende Werkstoffe.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Lehrstoff:
Organisch basierende Werkstoffe.
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.
– Konstruktionen anwenden und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Lehrstoff:
Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente. Bauelemente des Holzbaues.
Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen.
Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
– statische Zusammenhänge von Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.
– Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bauelemente der Gebäudehülle. Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
– statische Zusammenhänge erkennen und für Einzelelemente von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.
Lehrstoff:
Bauelemente Gebäudehülle; Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen. Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):
Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):
Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.
KONSTRUKTION IM HISTORISCHEN KONTEXT
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Wahlmodul „Gestaltung im historischen Kontext“ zu unterrichten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Schwerpunktbezogene Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Historische Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien.
Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Historische komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge. Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten.
:: Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
KONSTRUKTION DES INNENAUSBAUS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.
Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Lehrstoff:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
DARSTELLUNGSTECHNIKEN – VERTIEFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Lehrstoff:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
GESTALTUNG – WOHNBEREICH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
GESTALTUNG – OBJEKTBEREICH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Innovationsprozesse.
Objekte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Phasenmodelle.
Objekte und Räume.
EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Materialien, Technologien, Objekte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln, analysieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Materialien, Technologien, Objekte und Räume.
GESTALTUNG IM HISTORISCHEN KONTEXT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.
Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
GESTALTUNG TEMPORÄRER RÄUME UND OBJEKTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Lehrstoff:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz).
Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).
KUNSTFORMENLEHRE FÜR RAUM- UND OBJEKTGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem Industrielles Zeitalter; Designgeschichte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten, darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Lehrstoff:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
BAU- UND KUNSTFORMENLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Lehrstoff:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen;
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Lehrstoff:
Designgeschichte. Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
KULTURTHEORIE 1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.
Lehrstoff:
Entwicklungen seit der industriellen Revolution.
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.
Lehrstoff:
Evolution von Kommunikation und Technik.
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
KULTURTHEORIE 2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Zeitgenössische Entwicklungen und zukunftsorientierte Tendenzen.
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Evolutionen.
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND PROTOTYPENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Abläufe und Methoden von Wissenschaft und Forschung verstehen und anwenden;
– wissenschaftliche Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.
– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.
Lehrstoff:
Hypothese, Verifikation, Falsifikation. Dokumentationsarten.
Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse analysieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).
MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen;
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Lehrstoff:
Holzbiologie; Holzanatomie (Makro, Mikro und Nanostruktur). Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung; Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose). Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).
MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe; technische Trocknung, Pyrolyse).
Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden können im
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte und deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden, analysieren und Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Lehrstoff:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe); Biochemie.
Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).
Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.
Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme. Projektbezogene Qualitätsentwicklung.
HISTORISCHE FERTIGUNG
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge für die Furnierbearbeitung sowie von Einrichtungen und Arbeitsbehelfen). Fertigung von Furnierbildern.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Schleif- und Oberflächentechniken).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschinen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Historische Techniken der Oberflächenbehandlung; Herstellen von historischen Rezepturen für die Oberflächenbehandlung).
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen für den historischen Möbelbau).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Objekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Handwerkstätte (Spezielle historische Handwerkstechniken).
Möbelbauwerkstätte (Restaurierung von historischen Objekten).
Werkstätte für Innenausbau (Restaurierung von Objekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Schablonenbau für die historische Fertigung).
FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Fertigung und Produktion“ aus Abschnitt B zu unterrichten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.
– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.
Lehrstoff:
Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Branchenspezifische Software; Datentransfer.
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
PROJEKTKOORDINATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Koordinationsaufgaben verstehen und geeignete Methoden und Instrumente auswählen und zuordnen;
– Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.
– Abläufe verstehen und geeignete Methoden und Werkzeugen auswählen und zuordnen.
Lehrstoff:
Kundenbeziehungen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Auftragsabwicklung, Schnittstellen.
Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
– Koordinationsaufgaben mit geeigneten Methoden und Werkzeugen wahrnehmen und die Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereichsübergreifende Projektabwicklung mit technischem Hintergrund (Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation).
C. Pflichtpraktikum
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
D. Freigegenstände
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
E. Förderunterricht
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.