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Fassungsvergleich zu Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben) 1
Anl. 1/11aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 27.11.1992 · idF BGBl. Nr. 257/1986 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992 Anl. 1/11↗RIS↗
Fachliche Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten des Studierenden sollen an die Bedürfnisse der Berufsschule bzw. des technisch-gewerblichen Schulwesens angepaßt werden. Der Studierende soll auch durch Teilnahme an Fachseminaren zur selbständigen Weiterbildung befähigt werden.
Lehrstoff:
Exemplarische Behandlung aktueller Themen des jeweiligen Fachgebietes. Die Bedeutung des Rahmenlehrplanes und der Berufsbilder. Anleitung zum Arbeiten mit Fachliteratur.