Änderungen zwischen den Fassungen
Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1/12aufgehoben
Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen
Der Studierende soll die besonderen methodischen und didaktischen Erfordernisse des Fachgebietes beherrschen und im Unterricht umsetzen können.
Fachbezogene Interpretation des Lehrplanes; sachliche und zeitliche Abfolge des Lehrstoffes; die Unterrichtsvorbereitung.
Lehrbesuche, Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Üben von Lehrverhalten; Formen der Lernkontrolle.