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Fassungsvergleich zu Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben) 1
Anl. 1/12aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 27.11.1992 · idF BGBl. Nr. 257/1986 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992 Anl. 1/12↗RIS↗
Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die besonderen methodischen und didaktischen Erfordernisse des Fachgebietes beherrschen und im Unterricht umsetzen können.
Lehrstoff:
Fachbezogene Interpretation des Lehrplanes; sachliche und zeitliche Abfolge des Lehrstoffes; die Unterrichtsvorbereitung.
Lehrbesuche, Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Üben von Lehrverhalten; Formen der Lernkontrolle.