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Fassungsvergleich zu Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (aufgehoben) 1
Anl. 1/13aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 27.11.1992 · idF BGBl. Nr. 257/1986 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 728/1992 Anl. 1/13↗RIS↗
Sprecherziehung und Sprachpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll sich im Unterricht in unmißverständlicher, das Lernen fördernder Weise, ausdrücken können.
Lehrstoff:
Sprecherziehung:
Übungen zum Beherrschen der wichtigsten Mittel des stimmlichen
Ausdrucks.
Sprachpflege:
Übungen im Unterrichtsvortrag und im Unterrichtsgespräch. Sachlicher Vortrag und Überzeugungsrede. Methoden des Rollenspiels. Schriftliche Arbeiten: Führung von Protokollen; Referatsfassungen.