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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Vorbereitungslehrgänge für Arbeitslehrerinnen (aufgehoben) 1
Anl. 1/13aufgehoben
in Kraft 01.09.1986 – 15.07.1992 · idF BGBl. Nr. 460/1986 Anl. 1/13↗RIS↗
B. FREIGEGENSTAND
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung und Erwerb sprachlicher Fertigkeiten, welche die Lernenden befähigen, Situationen des Alltags mit ausreichender Sicherheit sprachlich zu bewältigen sowie in Texten dargestellte Sachverhalte zu verstehen und einfache Sachverhalte und Gedankengänge in der Fremdsprache mündlich und schriftlich auszudrücken.
Lehrstoff:
Mündlicher Sprachgebrauch:
Erarbeiten eines Wortschatzes und solcher grammatischer Inhalte, die sich an den Sprachfunktionen des täglichen Lebens sowie im besonderen des schulischen Alltags orientieren. Übungen zu Aussprache, Betonung und Intonation.
Hörverständnis:
Schulung des Hörverständnisses anhand von einfachen Texten (Dialoge, Interviews, kurze Erzählungen) mit Hilfe von auditiven Medien sowie durch die direkte Kommunikation mit dem Lehrer und den Lernenden.
Schriftlicher Sprachgebrauch:
Erstellen und Abfassen verschiedener Textsorten, wie zB Notizen, Briefe, Dialoge und einfache Zusammenfassungen, unter Berücksichtigung der für den mündlichen Sprachgebrauch angeführten Inhalte.
Leseverständnis:
Übungen zum sinnerfassenden Lesen anhand von sprachlich nicht zu schwierigen Texten, die dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Lernenden nahestehen.