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Fassungsvergleich zu VERA-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) 1
Anl. 1/1eneu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 235/2025 Anl. 1/1e↗RIS↗
Anlage A1e zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V)
Stille Reserven und Lasten gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 und § 7 Abs. 1 VERA-V
A. UGB-Meldung
Grundgeschäfte
Sicherungsderivate2
Stille Reserven (+) /Stille Lasten (-)
Buchwert
Beizulegender Zeitwert gemäß § 189a Z 4 UGB1
Absicherungen von Wertänderungen3
Absicherung zukünftiger Zahlungsströme und erwarteter Transaktionen4
Beizulegender Zeitwert abzüglich etwaiger Drohverlust-rückstellungen (+/-)
Aktiva
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
5
xxx
Forderungen an Kreditinstitute
5
xxx
Forderungen an Kunden
5
xxx
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
5
xxx
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
5
xxx
Beteiligungen
5
xxx
Anteile an verbundenen Unternehmen
5
xxx
Grundstücke und Gebäude
5
xxx
xxx
Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite
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Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme
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Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag
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Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar
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xxx
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
5
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Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5
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Verbriefte Verbindlichkeiten
5
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Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
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Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Passivseite
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Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme
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Sonstige Informationen
Macro-Hedge
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1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Interne Derivate werden bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für Sicherungsderivate gemäß AFRAC 15 externen Derivaten gleichgestellt. Beispiel: Ein Sicherungsderivat weist einen negativen Marktwert ("clean present value") von 11 GE auf. Davon entfallen 10 GE auf den effektiven und 1 GE auf den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung. Da für den Erfolg aus dem ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, ist in den beiden Spalten ein Wert von -10 GE (= -11+1) zu berücksichtigen.
3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06/2012, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.
4 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Keine Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges.
5 Entspricht Anlage A1a der VERA-V Meldung und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.
B. IFRS-Meldung
Stille Reserven (+)
/ Stille Lasten (-)
Buchwert
Beizulegender Zeitwert1
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
2
hievon: Schuldverschreibungen
2
hievon: Darlehen und Kredite
2
Assoziierte Unternehmen
2
Sachanlagen und Investment Property
2
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
2
hievon: Einlagen
2
hievon: Begebene Schuldverschreibungen
2
hievon: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
2
1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Entspricht der Verordnung (EU) 2015/534 (F01.01, F01.02) und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.