Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1/1eneu
Anlage A1e zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V)
Stille Reserven und Lasten gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 und § 7 Abs. 1 VERA-V
A. UGB-Meldung
Grundgeschäfte | Sicherungsderivate2 | ||||
Stille Reserven (+) /Stille Lasten (-) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert gemäß § 189a Z 4 UGB1 | Absicherungen von Wertänderungen3 | Absicherung zukünftiger Zahlungsströme und erwarteter Transaktionen4 | |
Beizulegender Zeitwert abzüglich etwaiger Drohverlust-rückstellungen (+/-) | |||||
Aktiva | |||||
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | 5 | xxx | |||
Forderungen an Kreditinstitute | 5 | xxx | |||
Forderungen an Kunden | 5 | xxx | |||
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5 | xxx | |||
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 5 | xxx | |||
Beteiligungen | 5 | xxx | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 5 | xxx | |||
Grundstücke und Gebäude | 5 | xxx | xxx | ||
Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag | xxx | xxx | |||
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar | xxx | xxx | |||
Passiva | |||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5 | xxx | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 5 | xxx | |||
Verbriefte Verbindlichkeiten | 5 | xxx | |||
Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen | xxx | xxx | |||
Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Passivseite | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme | xxx | xxx | xxx | xxx | |
Sonstige Informationen | |||||
Macro-Hedge | xxx | xxx | xxx | xxx | |
1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Interne Derivate werden bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für Sicherungsderivate gemäß AFRAC 15 externen Derivaten gleichgestellt. Beispiel: Ein Sicherungsderivat weist einen negativen Marktwert ("clean present value") von 11 GE auf. Davon entfallen 10 GE auf den effektiven und 1 GE auf den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung. Da für den Erfolg aus dem ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, ist in den beiden Spalten ein Wert von -10 GE (= -11+1) zu berücksichtigen.
3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06/2012, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.
4 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Keine Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges.
5 Entspricht Anlage A1a der VERA-V Meldung und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.
B. IFRS-Meldung
Stille Reserven (+) / Stille Lasten (-) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert1 | |
Aktiva | |||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | 2 | ||
hievon: Schuldverschreibungen | 2 | ||
hievon: Darlehen und Kredite | 2 | ||
Assoziierte Unternehmen | 2 | ||
Sachanlagen und Investment Property | 2 | ||
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag | |||
Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar | |||
Passiva | |||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | 2 | ||
hievon: Einlagen | 2 | ||
hievon: Begebene Schuldverschreibungen | 2 | ||
hievon: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2 | ||
1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Entspricht der Verordnung (EU) 2015/534 (F01.01, F01.02) und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.