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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik (aufgehoben) 1
Anl. 1/2neu
in Kraft 01.09.1991 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 379/1991 · danach: BGBl. Nr. 700/1993 Anl. 1/2↗RIS↗
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik gemäß § 95 Abs. 3 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes hat die Aufgabe, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnern und Sonderkindergärtnerinnen für die spezielle Erziehungs- und Bildungsarbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern heranzubilden. Sie sollen nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt werden, die Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern wahrzunehmen, wobei sie die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten gezielt bei der jeweils nötigen Förderung (einschließlich Frühförderung) eines einzelnen Kindes sowie bei der Arbeit in der Gruppe praktisch umzusetzen hat.