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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit (aufgehoben) 1
Anl. 1/21aufgehoben
in Kraft 26.09.1987 – 31.01.1998 · idF BGBl. Nr. 456/1987 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 991/1994 Anl. 1/21↗RIS↗
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten insbesondere im Bereich der „Methodik der Sozialarbeit“.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Studierenden möglichst zu selbständiger Arbeit angeleitet werden.
Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich.
Die Auswahl des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Akademie für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des Allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.