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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (aufgehoben) 1
Anl. 1/37neu
in Kraft 01.09.1985 – 10.05.1994 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992 Anl. 1/37↗RIS↗
2. Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.
Lehrstoff:
5. Klasse (1 Wochenstunde):
Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.