Änderungen zwischen den Fassungen
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2. Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.
5. Klasse (1 Wochenstunde):
Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.