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Fassungsvergleich zu Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP) 1
Anl. 1/4neu
in Kraft ab 15.01.1984 · idF BGBl. Nr. 623/1995 Anl. 1/4↗RIS↗
Anlage 1 – Anhang 4
Unterscheidungszeichen, die an den besonderen
Beförderungsmitteln anzubringen sind
Die in Anhang l Ziffer 5 vorgeschriebenen Unterscheidungszeichen müssen aus dunkelblauen lateinischen Großbuchstaben auf weißem Grund bestehen; die Höhe der Buchstaben muß mindestens 100 mm betragen. Diese sind:
Beförderungsmittel
Unterscheidungs-zeichen
Beförderungsmittel mit normaler Wärmedämmung
IN
Beförderungsmittel mit verstärkter Wärmedämmung
IR
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit Wärmedämmung, Klasse A
RNA
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A
RRA
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B
RRB
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C
RRC
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D
RND
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D
RRD
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A
FNA
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A
FRA
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse B
FNB *1)
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B
FRB
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse C
FNC *1)
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C
FRC
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D
FND
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D
FRD
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse E
FNE *1)
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse E
FRE
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse F
FNF *1)
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse F
FRF
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A
CNA
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A
CRA
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B
CRB
Wenn das Beförderungsmittel mit abnehmbaren oder abhängigen kälte- oder wärmeerzeugenden Anlagen versehen ist, sind das oder die Unterscheidungszeichen durch den Buchstaben X zu ergänzen.
Unter dem oder den vorstehend angegebenen Unterscheidungszeichen ist das in Anhang 3 Rubrik 8 angeführte Datum (Monat, Jahr) des Ablaufs der Gültigkeit der für das Beförderungsmittel ausgestellten Bescheinigung anzugeben.
Beispiel:
RNA
5-1974
5 = Monat (Mai)
1974 = Jahr
}
des Ablaufs der Gültigkeit der Bescheinigung
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*1) Siehe Übergangsbestimmungen in Anlage 1 Ziffer 5.