Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1/5aufgehoben
V. Andere Werkstoffe.
A. Legierter Stahl und legierter Stahlguß.
B. Kupfer.
1. Für Kupfer in weichgeglühtem Zustande kann, wenn größere Festigkeit nicht nachgewiesen wird, eine Zugfestigkeit von 22 kg/mm2 bei Temperaturen bis 100 Grad angenommen werden. Bei höherer Temperatur ist die Zugfestigkeit für je 20 Grad mehr um 1 kg/mm2 niedriger zu wählen.
2. Kupferbleche und Kupferplatten.
Von jeder Blechtafel oder von jeder Platte sind je eine Zug- und Warmfaltprobe in der Walzrichtung sowie quer zur Walzrichtung zu entnehmen. Anforderungen:
a) Zugversuch: Zugfestigkeit mindestens 22 kg/mm2, Dehnung, bezogen auf 200 mm Meßlänge, mindestens 38%.
b) Warmfaltversuch: Im dunkelrotwarmen Zustande (500 bis 600 Grad C) soll sich ein Streifen, dessen Kanten leicht abgerundet sein können s-förmig flach um 180 Grad zusammenfalten lassen.
3. Kupfer für Stehbolzen.
Art der Versuche: Zugversuch, Stauchversuch.
a) Zugfestigkeit mindestens 23 kg/mm2, Dehnung Delta mindestens
38%.
b) 1 Stück Stehbolzenkupfer, dessen Länge doppelt so groß ist, wie der Durchmesser soll sich auf mindestens 1/3 seiner Länge niederstauchen lassen, ohne aufzureißen.
4. Bei überhitztem Wasserdampf von 250 Grad und mehr ist die Verwendung von Kupfer unzulässig.
5. Werkstoffnachweis: Es genügt Werksbescheinigung.
C. Legierungen und sonstige Werkstoffe.