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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik (aufgehoben) 1
Anl. 1/6neu
in Kraft 01.09.1991 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 379/1991 Anl. 1/6↗RIS↗
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
A. Theoretischer Ausbildungsbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die angehenden Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen mit den heil- und sonderpädagogischen Aussagesystemen und Begriffen sowie den wissenschaftlichen Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des behinderten Kleinkindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die psychologischen, soziologischen, biologischen und medizinischen Grundlagen für die Erziehung und Bildung des entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindes sind so zu vermitteln, daß daraus ein Verstehen des behinderungsbedingten Verhaltens und der jeweiligen Individualität resultiert - im Hinblick auf die Notwendigkeit sowie die adäquaten Möglichkeiten von personaler Integration des einzelnen entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes und dessen soziale Integration sowohl in der Familie als auch in Institutionen (Krippe, Kindergarten, Sonderkindergarten, Heim, Klinik, Beratungseinrichtung ua.).
Der Unterricht in allen theoretischen Unterrichtsgegenständen soll zur Einsicht in die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Team mitbeteiligter Fachkräfte sowie der Eltern führen und insgesamt - fächerübergreifend - die Sensibilisierung für heil- und sonderpädagogische Belange wirksam unterstützen.
Lehrstoff:
PÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden), 3. Semester (1 Wochenstunde):
Begriff und Gegenstand der Sonderpädagogik sowie der Gruppen- und Integrationspädagogik und deren Bedeutung im Rahmen der allgemeinen Pädagogik; ihre Bedeutung in Anbetracht von Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie der Erziehung und Bildung unterschiedlicher Zusammensetzung (allgemein und speziell bei Kleinkindern); allenfalls Alternativmodelle. Behinderungsarten, die den Erziehungs- und Bildungsprozeß beeinträchtigen, mögliche multifaktorielle Bedingtheit, Kausalkette, Verlauf und Auswirkungen, Wege, Möglichkeiten und Trends der Sonderpädagogik, insbesondere auch der Früherfassung, Früherziehung und Frühförderung in Zusammenarbeit mit der Familie. Wege zur sonderpädagogischen Diagnostik.
Mögliche Ursachen von Entwicklungsstörungen; gesellschaftliche, institutionelle bzw. familiäre Einflüsse in Zusammenwirkung mit individuell-genetischen Faktoren. Möglichkeiten der Differentialdiagnose im Hinblick auf sonderpädagogisches Handeln.
Sonderpädagogische Einrichtungen für behinderte Kleinkinder, ihre je nach Art der Behinderung unterschiedlichen Aufgaben und Formen der Betreuung, Erziehung und Bildung; Erziehungsziele, -situationen, -angebote, -mittel und -maßnahmen, im Zusammenhang damit zB das Spiel, dessen fördernde, stützende, festigende bzw. heilende Wirkung; Erziehung und Therapie, auch deren Abgrenzung. Spezielle pädagogische Probleme bei bestimmten Behinderungsformen (insbesondere Sinnesbehinderungen). Sonderkindergarten. Heilpädagogische Gruppe. Sonderpädagogische Betreuung im Kindergarten (Integrationsgruppe). Sonderpädagogische Beratungsstelle. Die Arbeit der mobilen Sonderkindergärtner und Sonderkindergärtnerinnen. Das sonderpädagogische Team. Integration aus sonderpädagogischer Sicht:
Probleme der Eltern, der Familie, des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindes selbst, des jeweiligen sozialen Umfeldes bzw. der Gruppe in ihrer Wechselwirkung mit den allgemein gültigen pädagogischen Anliegen.
Exemplarisches aus der Entwicklung des Behindertenwesens sowie der Heil- und Sonderpädagogik im Bezug zur Gegenwart. Pädagogische Relevanz bedeutsamer gesetzlicher Bestimmungen.
Einblick in die Möglichkeiten der Schulvorbereitung sowie der sonderpädagogischen Schulförderung. Der Lebensweg des Behinderten aus pädagogischer Sicht. Gesellschaftliche Haltungen gegenüber auffälligen und behinderten Menschen ebenso wie deren Einstellungen zur Gesellschaft. Sozialpädagogische Maßnahmen der Erziehungsvorsorge und Erziehungsberatung. Stützmaßnahmen insbesondere für die Familie.
PSYCHOLOGIE
1., 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden), 4. Semester (1 Wochenstunde):
Grundzüge und Grundbegriffe der Entwicklungspsychologie im Hinblick auf Möglichkeiten der Beeinträchtigung, Störung bzw. Behinderung der Entwicklung; biogenetische, psychogenetische und soziogenetische Faktoren, die diese beeinflussen bzw. determinieren.
Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen (Motorik, Sensorik, Emotionalität, Sozialität, Lernen, Denken, Kreativität, Sprache, Wertverhalten); Zusammenhänge und Verflechtungen (Interdependenz) dieser Bereiche; Störungen der Personalisation und Sozialisation; sekundäre Störungen als Folge primärer Behinderungen.
Grundbegriffe und Grundtatsachen der allgemeinen Psychologie, soweit für das komplexe Verständnis der Behindertenproblematik erforderlich.
Grundkenntnisse von psychologischen Testverfahren, deren Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen bei behinderten Kleinkindern.
Behinderungen und Verhaltensstörungen aus der Sicht der Lerntheorien und deren Konsequenzen für die therapeutische Praxis (Verhaltensmodifikation); Bedeutung von Emotionalität, Motivation und Aktivität für das Lernen.
Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis von menschlichem Verhalten, insbesondere auffälliger und abweichender Verhaltensweisen, sowie für die Selbsterkenntnis.
Symptome bzw. Syndrome aus der Sicht unterschiedlicher psychologischer Richtungen (Autismus, Mutismus, einzelne Teilleistungsstörungen, Frühverwahrlosung, Aggression, Angst ua.). Kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen therapeutischen Ansätzen aus der Sicht relevanter psychologischer Erkenntnisse, im Hinblick auf deren Anwendbarkeit bei entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindern.
Psychohygiene im Kindesalter (Familie, soziales Umfeld, Institutionen). Notwendigkeit der Hilfe für Eltern bei der Bewältigung der spezifischen Probleme, die sich aus der Tatsache ergeben, ein behindertes Kind zu haben, und die Auswirkung der therapeutischen Intervention auf das soziale Umfeld. Verschiedene Arten von Psychotherapie, vor allem auch die Bedeutung von Spiel und Spieltherapie. Spielpsychologische Aspekte. Die psychische Individuallage und Entwicklung des entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kleinkindes jeweils in segregativ bzw. integrativ geführten Gruppen sowie daraus resultierende gruppendynamische Phänomene.
SOZIOLOGIE
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Grundbegriffe und Grundzüge der Soziologie unter spezieller Berücksichtigung des Verhältnisses von Sozialisation und Erziehung;
die Stellung von Behinderten in der Familie, in der Gesellschaft;
Familien mit behinderten Kindern; die Bedeutung von Isolation, Separation, Koexistenz, Kooperation, Integration von Randgruppen bzw. einzelner Menschen mit Störungen und/oder Behinderungen. Der Einfluß relevanter gesellschaftlicher Strukturen, wie soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen ua. Einblick in die Gruppendynamik vor allem aus sozialpädagogischer Sicht. Begriffe bzw. Vorgänge, wie Gruppe und Gruppenprozeß, soziale Normen und abweichendes Verhalten, Kohäsion und soziale Distanz ua. Behinderungsrelevante Aspekte des Jugendschutzes bzw. anderer einschlägiger Gesetze.
Die aktuelle gesellschaftliche Einstellung Randgruppen bzw. Behinderten gegenüber sowie Reaktionen hierauf (Vorurteilsabbau, Selbsthilfegruppen ua.) im Hinblick auf Meinungsbildung, gesellschaftliches Bewußtsein und Verantwortung.
Exemplarisches aus der Entwicklung der Sozialisationsforschung im Bezug zur Gegenwart.
BIOLOGISCHE UND MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER SONDERPÄDAGOGIK
1., 2. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden), 3. Semester (1 Wochenstunde):
Wesentliche Lehrinhalte aus den medizinischen Fachdisziplinen Humangenetik, Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pädiatrie, Ophthalmologie, Otolaryngologie und Orthopädie sowie den entsprechenden medizinisch-therapeutischen Zusatzdisziplinen, die für das Verständnis didaktischer Maßnahmen erforderlich sind.
Biologische (somatische) Grundlagen (Propädeutik) der Behinderungen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie bzw. pathologischen Anatomie und Pathophysiologie des Nervensystems und der Sinnesorgane sowie anatomisch-neurologische Grundlagen höherer Hirnfunktionen, soweit sie für das Verständnis der häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich dieses Organsystems erforderlich sind.
Grundzüge der Ätiologie, Pathogenese und Frühdiagnostik einschlägiger pathologischer Zustandsbilder (zB Mißbildungen des Zentralnervensystems, prä-, peri- und postnatal bedingte Cerebralschäden bzw. cerebrale Dysfunktionen, Epilepsie).
Abriß der klinischen Diagnostik der genannten Zustandsbilder inklusive eines Überblicks über gängige neurologisch-apparative Untersuchungen; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten der genannten Zustandsbilder sowie die dazugehörigen Vorsorge- und weiterführenden Maßnahmen.
Abriß der allgemeinen Psychopathologie des Kindesalters. Spezielle Psychopathologie lern- und verhaltensauffälliger bzw. in der Entwicklung beeinträchtigter Kinder. Ätiopathogenetische Zuordnung der Zustandsbilder sowie Überblick über spezifisch-medizinische Behandlungsmöglichkeiten deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SPRACHE UND DER HÖRFUNKTION
1. Semester (1 Wochenstunde):
2. Semester (2 Wochenstunden):
Hören und Sprache als höhere Hirnfunktion. Sprachzentren und Sprechwerkzeuge; Hörzentrum, Hörbahn und Hörorgan; zentrale Stellung von Sprache als integrative Funktion in allen Wahrnehmungs- und Handlungsbereichen; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie;
Störbarkeit im Bereich Hören und Sprache; allgemeine Aspekte;
zentrale Funktionsstörungen; Sprachentwicklungsstörungen und typische Sprachfehler bei Kleinkindern; Frühdiagnostik; Überblick über medizinische Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Audiometrie bei Kindern; Hörhilfen, Hörtraining. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DER SEHFUNKTION
2. Semester (1 Wochenstunde):
Sehzentrum, Sehbahn und Sehorgan; Entwicklungsaspekte-Entwicklungspathologie; Augenverletzungen und -erkrankungen, zentrale Sehstörungen; Frühdiagnostik; Sehproben; Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen; Methoden der Schielbehandlung sowie andere medizinische Behandlungsmethoden und deren Kontrolle.
PHYSIOLOGIE UND PATHOLOGIE DES BEWEGUNGSAPPARATES
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
Skelett- und Muskelsystem, Gelenke; die häufigsten Erkrankungen bzw. Behinderungen und Mißbildungen im Bereich des Bewegungsapparates; typische Haltungsfehler;
Bewegungsauffälligkeiten. Grundlagen der Physikotherapie sowie anderer medizinischer Behandlungsmöglichkeiten, deren Kontrolle sowie weiterführende Maßnahmen. Prophylaxe im Hinblick auf die Entstehung sekundärer Beeinträchtigungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen des theoretischen Ausbildungsbereiches ist sowohl in terdisziplinär wie im Zusammenwirken mit den Lehrern des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik praxisorientiert zu gestalten. Auf die spezifischen Anliegen einzelner Arten von Behinderungen kann im Rahmen des Unterrichtes in Pädagogik bzw. Psychologie durch Vorträge von Experten des jeweiligen Gebietes eingegangen werden.
Das Wissen aus verschiedenen Disziplinen soll dem Verständnis komplexer Zustandsbilder und Prozesse dienen und den Blick für die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Handelns eröffnen.
Ebenso resultiert aus der Unterschiedlichkeit und Einmaligkeit jedes einzelnen, insbesondere jedes behinderten Kindes das Prinzip des Individualisierens, dem auch der Unterricht - soweit sachlich möglich - folgen sollte (Wahl des Ausbildungsschwerpunktes mit projektbezogenen Arbeiten).
In bezug auf das Verhältnis von Therapie und Erziehung soll die Erkenntnis gewonnen werden, daß jedes behinderte Kind entsprechend seiner Individualität erzogen werden muß. Therapeutisches Bemühen dient der Heilung oder Besserung und kann das erzieherische Handeln wirksam unterstützen, jedoch niemals ersetzen; ebenso unterstützt Erziehung die Therapie.
Um den Fortschritt im Bereich der Sonderpädagogik gerecht zu werden, haben alle Lehrer auch das Interesse an berufsbezogenen Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Führungen, Seminare ua.) und einschlägiger Literatur zu wecken, um dadurch Wege zu selbständiger Weiterbildung zu eröffnen. Ebenso muß dem Prinzip, daß alle Unterrichtsgegenstände zur Persönlichkeitsbildung beizutragen haben, etwa was das eigene, persönliche Umgehen mit Problemen der Behinderten betrifft, seitens aller Lehrer bzw. Vortragenden Rechnung getragen werden. Dementsprechend ist auch den gruppendynamischen Prozessen, die sich in der Unterrichtsarbeit ergeben, fächerübergreifend entsprechende Beachtung zu schenken. Es ist darauf zu achten, daß die Vortragenden einzelner Fachgebiete untereinander Kontakt aufrechterhalten, sodaß Querverbindungen zwischen angrenzenden Bereichen möglich sind, Redundanz aber tunlichst vermieden wird.