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Fassungsvergleich zu BewG 1955××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) 1
Anl. 1geändertÜberschrift, Text (entfallen), Z 2 (entfallen), Schlussteil (entfallen), Z 10 (entfallen), Z 3 (entfallen), Z 4 (entfallen), Z 7 (entfallen), Z 9 (entfallen), Z 12 (entfallen), Z 14 bis Z 18 (entfallen), Z 1 Tabelle, Z 5 (entfallen), Z 6 (entfallen), Z 8 (entfallen), Z 11 (entfallen)
in Kraft 13.12.1972 – 26.06.2001 · idF BGBl. Nr. 447/1972 · danach: BGBl. I Nr. 59/2001 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 27.06.2001 · idF BGBl. I Nr. 59/2001 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
(zu § 53a)
Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche
umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche Euro/m3
S/m3
1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
1.11 sehr einfache Ausführung .......................  150
1.12 einfache Ausführung ............................  170
1.13 mittlere Ausführung ............................  200
1.14 gute Ausführung ................................  250
1.15 sehr gute Ausführung ...........................  300
<
1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
1.21 sehr einfache Ausführung .......................  200
1.22 einfache Ausführung ............................  250
1.23 mittlere Ausführung ............................  300
1.24 gute Ausführung ................................  400
1.25 sehr gute Ausführung ...........................  500
2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lager-
gebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaft-
lichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei
den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung
unterstellt)
bei Geschoßhöhen *1)
bis zu 4 m      5 m  6 m
2.1 Schuppen (einseitig offene Gebäude)
2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech      120      110  100
2.12 Massiv .......................    160      150  140
2.2 Shedbauten
2.21 mit Holzbindern ..............    130      120  110
2.22 mit Stahlbindern .............    150      140  130
2.23 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ................      180      170  160
2.3 Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfach-
werkbauten mit Plattenverklei-
dungen ...........................      160      140  130
2.4 Holz- und Holzfachwerkgebäude ....      170      160  150
2.5 Massivgebäude, Stahl- oder Stahl-
betonskelettgebäude; diese Durch-
schnittspreise erhöhen sich bei
vorhandenem Personenaufzug um
5 v. H., bei besonderer innerer
Ausstattung - soweit es sich
nicht um eine Betriebsvorrichtung
handelt - um 5 bis 20 v. H.;
diese Durchschnittspreise er-
mäßigen sich, unbeschadet der
Zuschläge nach 18., bei fehlendem
Fußboden um 10 v. H.
2.51 ohne Decke, ohne Raumauf-
teilung .....................      180      170  160
2.52 mit Decke, ohne Raumauf-
teilung .....................      220      210  200
2.53 mit Decke, mit Raumauf-
teilung .....................      250      240  230
2.6 Hallengebäude (Gebäude mit Geschoß-
höhen über 6 m)
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m  10 m    12 m
und darüber
2.61 Holzkonstruktion                      70    60    50
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m  10 m    12 m
2.62 Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude;
diese Durchschnittspreise
ermäßigen sich, unbeschadet
der Zuschläge nach 18., bei
Rundhallen um 20 v. H., bei
fehlendem Fußboden um
10. v. H. ...................        120  115    110
14 m  16 m    18 m
und bei fehlender Decke um
10. v. H. ...................        105  100    95
20 m und darüber
90
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und
Kurheime, Restaurants u. ähnl.
3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
3.11 sehr einfache Ausführung .......................  150
3.12 einfache Ausführung ............................  180
3.13 mittlere Ausführung ............................  230
3.14 gute Ausführung ................................  280
3.15 sehr gute Ausführung ...........................  350
3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
3.21 sehr einfache Ausführung .......................  200
3.22 einfache Ausführung ............................  280
3.23 mittlere Ausführung ............................  370
3.24 gute Ausführung ................................  480
3.25 sehr gute Ausführung ...........................  600
3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsge-
gebäude u. ähnl.)
3.31 sehr einfache Ausführung .......................  150
3.32 einfache Ausführung ............................  200
3.33 mittlere Ausführung ............................  250
3.34 gute Ausführung ................................  300
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwal-
tungsgebäude
4.1 sehr einfache Ausführung ............................  250
4.2 einfache Ausführung .................................  350
4.3 mittlere Ausführung .................................  450
4.4 gute Ausführung .....................................  550
4.5 sehr gute Ausführung ................................  650
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser
5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude .....................  150
5.2. Massivgebäude, Stahl- oder
Stahlbetonskelettgebäude
5.21 ebenerdig .....................................  200
5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2 .......  250
5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2 ......  350
6. Theater und Lichtspielhäuser
6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
6.11 sehr einfache Ausführung .......................  200
6.12 einfache Ausführung ............................  250
6.13 mittlere Ausführung ............................  320
6.14 gute Ausführung ................................  400
6.15 sehr gute Ausführung ...........................  500
6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)
6.21 sehr einfache Ausführung .......................  200
6.22 einfache Ausführung ............................  240
6.23 mittlere Ausführung ............................  300
6.24 gute Ausführung ................................  370
6.25 sehr gute Ausführung ...........................  450
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen,
Kioske u. ähnl.
7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
7.11 sehr einfache Ausführung .......................  150
7.12 einfache Ausführung ............................  180
7.13 mittlere Ausführung ............................  230
7.14 gute Ausführung ................................  280
7.15 sehr gute Ausführung ...........................  350
7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
7.21 sehr einfache Ausführung .......................  200
7.22 einfache Ausführung ............................  270
7.23 mittlere Ausführung ............................  350
7.24 gute Ausführung ................................  440
7.25 sehr gute Ausführung ...........................  550
7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und
wenig innerer Ausstattung)
7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste
Tribüneneinbauten ..............................  90
7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten ..........  110
7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten .  150
7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten  200
8. Krankenhäuser und Sanatorien
8.1 sehr einfache Ausführung ............................  200
8.2 einfache Ausführung .................................  270
8.3 mittlere Ausführung .................................  350
8.4 gute Ausführung .....................................  420
8.5 sehr gute Ausführung ................................  500
8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsge-      wie
bäude)                                                Bau-
klasse
3.3
9. Tankstellengebäude
9.1 sehr einfache Ausführung ............................  170
9.2 einfache Ausführung .................................  200
9.3 mittlere Ausführung .................................  250
9.4 gute Ausführung .....................................  300
9.5 sehr gute Ausführung ................................  400
10. Hallenbäder
10.1 sehr einfache Ausführung ...........................  250
10.2 einfache Ausführung ................................  300
10.3 mittlere Ausführung ................................  350
10.4 gute Ausführung ....................................  400
10.5 sehr gute Ausführung ...............................  500
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude
11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
11.11 sehr einfache Ausführung .....................  150
11.12 einfache Ausführung ........................... 200
11.13 mittlere Ausführung ..........................  250
11.14 gute Ausführung ..............................  300
11.15 sehr gute Ausführung .........................  400
11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelett-
gebäude
11.21 sehr einfache Ausführung .....................  200
11.22 einfache Ausführung ..........................  270
11.23 mittlere Ausführung ..........................  380
11.24 gute Ausführung ..............................  500
11.25 sehr gute Ausführung .........................  650
11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten) ........... wie
Bau-
klasse
3.3
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800
errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder
mehr haben; Kotziegelbauten
12.1 sehr einfache Ausführung ...........................  100
12.2 einfache Ausführung ................................  150
12.3 mittlere Ausführung ................................  200
12.4 gute Ausführung ....................................  270
12.5 sehr gute Ausführung ...............................  400
13. Keller und Kellergeschosse
13.1 sehr einfache Ausführung ...........................  150
13.2 einfache Ausführung ................................  190
13.3 mittlere Ausführung ................................  250
13.4 gute Ausführung ....................................  350
13.5 sehr gute Ausführung ...............................  500
14. Überdachungen, Flugdächer;
die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen
S/m2
Preis je m2 überdachter Fläche bis
3 m  über 3 m
auskragend
14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen
14.11 in Holzkonstruktion oder Kunst-
stoff ..............................  100      150
14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkon-
struktion ..........................  200      300
bei einer Höhe bis zu
3 m  4 m    5 m
und darüber
14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen
14.21 in Holzkonstruktion oder
Kunststoff .....................  150  200    250
14.22 in Stahl- oder Stahlbeton-
konstruktion ...................  200  300    350
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte
Grundstücke
15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
S/m2
15.11 sehr einfache Ausführung .....................  400
15.12 einfache Ausführung ..........................  550
15.13 mittlere Ausführung ..........................  750
15.14 gute Ausführung ..............................  950
15.15 sehr gute Ausführung ......................... 1300
15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
15.21 sehr einfache Ausführung .....................  500
15.22 einfache Ausführung ..........................  800
15.23 mittlere Ausführung .......................... 1200
15.24 gute Ausführung .............................. 1800
15.25 sehr gute Ausführung ......................... 2500
15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
15.31 sehr einfache Ausführung .....................  450
15.32 einfache Ausführung ..........................  550
15.33 mittlere Ausführung ..........................  750
15.34 gute Ausführung .............................. 1000
16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen.
17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht.
18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen:
18.1 bei aufwendiger Ausführung *2),
dies gilt nicht für die in 2. bezeich-
neten Bauklassen, um ...................  5 bis 25 v. H.,
18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Ge-
bäudeteile, bei denen der Fußboden min-
destens eines Geschosses 25 m über der
Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren
vollen Meter um je .....................      0.5 v. H.;
maßgebend ist der Unterschied zwischen
25 m und der Oberkante der Decke des
obersten Vollgeschosses; der Zuschlag
ist auf die Durchschnittspreise aller
Geschosse (auch Kellergeschosse) anzu-
wenden;
18.3 bei als Teil des Grundstückes zu be-
trachtenden Zentralheizungen um ........    3 bis 6 v. H.
18.4 Klimaanlagen ...........................  8 bis 10 v. H.
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung
eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen
Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne
Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht
zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im
Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.
(Anm.: Tabellendarstellung nicht direkt darstellbar)
------------------------------------------------------------------
Bau- und                sehr        einfache        mittlere
Gebäudeteil            einfache      Ausführung      Ausführung
Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1. Dach: Stroh, einfache Zie- doppelte Zie- Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind
Schindel,      geleindeckung  gel-, Well-
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
1.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
1.12 einfache Ausführung
12,3544
1.13 mittlere Ausführung
14,5346
1.14 gute Ausführung
18,1682
1.15 sehr gute Ausführung
21,8019
1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
1.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
1.22 einfache Ausführung
18,1682
1.23 mittlere Ausführung
21,8019
1.24 gute Ausführung
29,0691
1.25 sehr gute Ausführung
36,3364
2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt)
bei Geschoßhöhen *)
bis zu 4 m
5 m
6 m
2.1
Schuppen (einseitig offene Gebäude)
2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech
8,7207
7,9940
7,2673
2.12 Massiv
11,6277
10,9009
10,1742
2.2
Shedbauten
2.21 mit Holzbindern
9,4475
8,7207
7,9940
2.22 mit Stahlbindern
10,9009
10,1742
9,4475
2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
13,0811
12,3544
11,6277
2.3
Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen
11,6277
10,1742
9,4475
2.4
Holz- und Holzfachwerkgebäude
12,3544
11,6277
10,9009
2.5
Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung - soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt - um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H.
2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung
13,0811
12,3544
11,6277
2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung
15,9880
15,2613
14,5346
2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung
18,1682
17,4415
16,7148
2.6
Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m)
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m
10 m
12 m
und darüber
2.61 Holzkonstruktion
5,0871
4,3604
3,6336
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m
10 m
12 m
2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H.
8,7207
8,3574
7,9940
14 m
16 m
18 m
und bei fehlender Decke um 10. v. H.
7,6306
7,2673
6,9039
20 m und darüber
6,5406
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl.
3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
3.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
3.12 einfache Ausführung
13,0811
3.13 mittlere Ausführung
16,7148
3.14 gute Ausführung
20,3484
3.15 sehr gute Ausführung
25,4355
3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
3.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
3.22 einfache Ausführung
20,3484
3.23 mittlere Ausführung
26,8889
3.24 gute Ausführung
34,8830
3.25 sehr gute Ausführung
43,6037
3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.)
3.31 sehr einfache Ausführung
10,9009
3.32 einfache Ausführung
14,5346
3.33 mittlere Ausführung
18,1682
3.34 gute Ausführung
21,8019
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
4.1 sehr einfache Ausführung
18,1682
4.2 einfache Ausführung
25,4355
4.3 mittlere Ausführung
32,7028
4.4 gute Ausführung
39,9701
4.5 sehr gute Ausführung
47,2373
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser
5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
10,9009
5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
5.21 ebenerdig
14,5346
5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2
18,1682
5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2
25,4355
6. Theater und Lichtspielhäuser
6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
6.11 sehr einfache Ausführung
14,5346
6.12 einfache Ausführung
18,1682
6.13 mittlere Ausführung
23,2553
6.14 gute Ausführung
29,0691
6.15 sehr gute Ausführung
36,3364
6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)
6.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
6.22 einfache Ausführung
17,4415
6.23 mittlere Ausführung
21,8019
6.24 gute Ausführung
26,8889
6.25 sehr gute Ausführung
32,7028
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl.
7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
7.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
7.12 einfache Ausführung
13,0811
7.13 mittlere Ausführung
16,7148
7.14 gute Ausführung
20,3484
7.15 sehr gute Ausführung
25,4355
7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
7.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
7.22 einfache Ausführung
19,6217
7.23 mittlere Ausführung
25,4355
7.24 gute Ausführung
31,9760
7.25 sehr gute Ausführung
39,9701
7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung)
7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten
6,5406
7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten
7,9940
7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten
10,9009
7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten
14,5346
8. Krankenhäuser und Sanatorien
8.1 sehr einfache Ausführung
14,5346
8.2 einfache Ausführung
19,6217
8.3 mittlere Ausführung
25,4355
8.4 gute Ausführung
30,5226
8.5 sehr gute Ausführung
36,3364
8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude)
wie Bauklasse 3.3
9. Tankstellengebäude
9.1 sehr einfache Ausführung
12,3544
9.2 einfache Ausführung
14,5346
9.3 mittlere Ausführung
18,1682
9.4 gute Ausführung
21,8019
9.5 sehr gute Ausführung
29,0691
10. Hallenbäder
10.1 sehr einfache Ausführung
18,1682
10.2 einfache Ausführung
21,8019
10.3 mittlere Ausführung
25,4355
10.4 gute Ausführung
29,0691
10.5 sehr gute Ausführung
36,3364
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude
11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
11.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
11.12 einfache Ausführung
14,5346
11.13 mittlere Ausführung
18,1682
11.14 gute Ausführung
21,8019
11.15 sehr gute Ausführung
29,0691
11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
11.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
11.22 einfache Ausführung
19,6217
11.23 mittlere Ausführung
27,6157
11.24 gute Ausführung
36,3364
11.25 sehr gute Ausführung
47,2373
11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
wie Bauklasse 3.3
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten
12.1 sehr einfache Ausführung
7,2673
12.2 einfache Ausführung
10,9009
12.3 mittlere Ausführung
14,5346
12.4 gute Ausführung
19,6217
12.5 sehr gute Ausführung
29,0691
13. Keller und Kellergeschosse
13.1 sehr einfache Ausführung
10,9009
13.2 einfache Ausführung
13,8078
13.3 mittlere Ausführung
18,1682
13.4 gute Ausführung
25,4355
13.5 sehr gute Ausführung
36,3364
14. Überdachungen, Flugdächer;
die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen
Euro/m2
Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend
14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen
14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff
7,2673
10,9009
14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
14,5346
21,8019
bei einer Höhe bis zu
3 m
4 m
5 m
und darüber
14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen
14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff
10,9009
14,5346
18,1682
14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
14,5346
21,8019
25,4355
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke
15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
Euro/m2
15.11 sehr einfache Ausführung
29,0691
15.12 einfache Ausführung
39,9701
15.13 mittlere Ausführung
54,5046
15.14 gute Ausführung
69,0392
15.15 sehr gute Ausführung
94,4747
15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
15.21 sehr einfache Ausführung
36,3364
15.22 einfache Ausführung
58,1383
15.23 mittlere Ausführung
87,2074
15.24 gute Ausführung
130,8111
15.25 sehr gute Ausführung
181,6821
15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
15.31 sehr einfache Ausführung
32,7028
15.32 einfache Ausführung
39,9701
15.33 mittlere Ausführung
54,5046
15.34 gute Ausführung
72,6728
16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen.
17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht.
18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen:
18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um
5 bis 25 v. H.,
18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je
maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden;
0.5 v. H.;
18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um
3 bis 6 v. H.
18.4 Klimaanlagen
8 bis 10 v. H.
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.
Bau- und Gebäudeteil
sehr einfache Ausführung
einfache Ausführung
mittlere Ausführung
1. Dach:
Stroh, Schindel, Pappe
einfache Ziegeleindeckung
doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung
2. Fassade:
einfacher Putz oder Rohbau
einfacher Putz
einfacher Putz
3. Decken:
Holzbalken
Gewölbe, Holzbalken
Gewölbe, Holzbalken
4. Fenster:
teilweise Einfachfenster
überwiegend Doppelfenster;
Doppelfenster Holzverbundfenster
5. Türen:
Brettertüren
Füllungstüren
Füllungstüren oder Paneeltüren
6. Fußböden:
Weichholz; Beton
Weichholz, Linoleum und Kunststoff
Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):
keine
geringfügig
in beschränktem Ausmaß
8. Wasser und Toiletten:
außerhalb der Wohnungen
teilweise in den Wohnungen
in den Wohnungen
9. Badezimmer:
keine
in einigen Wohnungen
in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen
Beherbergungsbetriebe:
Etagenbäder in ausreichender Anzahl
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):
keine
keine
geringer Anteil
11. Lift:
keiner
Bau- und Gebäudeteil
gute Ausführung
sehr gute Ausführung
1.Dach:
Eternit- oder Blecheindeckung
Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein
2. Fassade:
Edelputz
3. Decken:
Massiv- oder Fertigteildecken
Massiv- oder Fertigteildecken
4. Fenster:
Doppelfenster; Holzverbundfenster
Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung
5. Türen:
Paneeltüren furniert oder lackiert
wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall
6. Fußböden:
in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche
in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):
im erforderlichen Ausmaß
wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl.
8. Wasser und Toiletten:
in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser
wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten
9. Badezimmer:
in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser
Beherbergungsbetriebe:
wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad
in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht
Beherbergungsbetriebe:
überwiegend Zimmer mit Bad
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):
kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil
besonders großer Anteil
11. Lift:
bei mehr als 4 Vollgeschossen
bei mehr als 4 Vollgeschossen
Pappe eternit- oder __________
Preßkiesein- *) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNORM, B 4000, 6. Teil, maßgebend.
deckung **) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.
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Anmerkung
2. Fassade:          einfacher      einfacher      einfacher Putz
Steuerliche Wirksamkeit ergibt sich gem. § 20 Abs. 3 erst ab 1.1.1974
Putz oder      Putz
Schlagworte
Rohbau
Baupreis, Neuherstellungswert, Merkmalstabelle
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3. Decken:          Holzbalken    Gewölbe,      Gewölbe, Holz-
Holzbalken    balken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster:          teilweise      überwiegend    Doppelfenster;
Einfach-      Doppel-        Holzverbund-
fenster        fenster        fenster
-------------------------------------------------------------------
5. Türen:            Brettertüren  Füllungstüren  Füllungstüren
oder Paneel-
türen
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden:        Weichholz;    Weichholz,    Weichholz,
Beton          Linoleum und  Linoleum und
Kunststoff    Kunststoff, in
mehreren Räumen
Hartholz
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wand-  keine        geringfügig    in beschränktem
fliesen in den in                                  Ausmaß
Betracht kommenden
Räumen (z. B. Küchen,
Bädern, Toiletten,
Verkaufs- und Lager-
räumen sowie
Erzeugungsstätten):
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und        außerhalb    teilweise in    in den
Toiletten:        der Wohnungen    den Wohnungen  Wohnungen
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer:      keine        in einigen      in der überwie-
Wohnungen      genden Anzahl
der Wohnungen
Beherbergungs-
betriebe:
Etagenbäder in
ausreichender
Anzahl
-------------------------------------------------------------------
10. Anteil besonderer keine        keine          geringer Anteil
Räume (Direktions-
zimmer, Gesellschafts-
räume, Salons u.
ähnl.):
-------------------------------------------------------------------
11. Lift:                        keiner
-------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------
Bau- und Gebäudeteil              gute              sehr gute
Ausführung        Ausführung
-------------------------------------------------------------------
1.Dach:                        Eternit- oder    Naturschiefer-
Blecheindeckung  eindeckung;
Dächer mit
besonderer
Wärmeisolierung
-------------------------------------------------------------------
2. Fassade:                    Edelputz          Edelputz; Ver-
kleidungen mit
Natur- oder Ver-
blendstein
-------------------------------------------------------------------
3. Decken:                    Massiv- oder      Massiv- oder
Fertigteildecken  Fertigteildecken
-------------------------------------------------------------------
4. Fenster:                    Doppelfenster;    Mettall-, Kunst-
Holzverbund-      stoff-, Edel-
fenster            holzfenster,
Isoliervergla-
sung
-------------------------------------------------------------------
5. Türen:                      Paneeltüren        wie gute Ausfüh-
furniert oder      rung, teilweise
lackiert          Türen aus Edel-
hölzern oder
Metall
-------------------------------------------------------------------
6. Fußböden:                  in Wohn- und Büro- in einigen
räumen Hartholz,  Räumen Parkett
Parkett oder      aus besten
Spannteppiche      Hölzern
-------------------------------------------------------------------
7. Boden- und Wandfliesen in  im erfoderlichen  wie gute Aus-
den in Betracht kommenden      Ausmaß            führung unter
Räumen (z. B. Küche, Bäder,                        teilweiser Ver-
Toiletten, Verkaufs- und                          wendung von
Lagerräumen sowie Erzeugungs-                      Mosaikboden- und
stätten):                                          Mosaikfliesen u.
ähnl.
-------------------------------------------------------------------
8. Wasser und Toiletten:      in den Wohnungen;  wie gute Ausfüh-
Gästezimmer mit    rung und zusätz-
Fließwasser        liche Toiletten
-------------------------------------------------------------------
9. Badezimmer:                in den Wohnungen;  in einer Anzahl,
Gästezimmer mit    die über die
Fließwasser        Wohnungsein-
heiten hinaus-
geht
Beherbergungsbe-  Beherbergungsbe-
triebe:            triebe:
wie mittlere Aus-  überwiegend Zim-
führung, teilweise mer mit Bad
Zimmer mit Bad
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10. Anteil besonderer Räume    kleinere und      besonders großer
(Direktionszimmer, Gesell-      größere Räume in  Anteil
schaftsräume, Salons u.        beachtlichem An-
ähnl.):                        teil
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11. Lift:                      bei mehr als 4    bei mehr als 4
Vollgeschossen    Vollgeschossen
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*1) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNORM, B 4000, 6. Teil, maßgebend.
*2) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.