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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels – Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels – Protokoll 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 07.06.1950 · idF BGBl. Nr. 203/1950 Anl. 1↗RIS↗
Anhang zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichnete Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels.
(Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels, RGBl. Nr. 26/1913)