Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
Sehr geehrter Herr Generalsekretär!
Gemäß Artikel 8 des am 28. Juni 1979 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Postdienste im Internationalen Zentrum Wien für die Vereinten Nationen und die Internationale Atomenergie-Organisation ist die Inkraftsetzung des Abkommens durch Notenaustausch vorgesehen.
Ich beehre mich, als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des gegenständlichen Abkommens den Tag der Aufnahme des Betriebes des IZW-Postamtes, das ist der 24. August 1979, vorzuschlagen.
Falls Sie diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß dieses Schreiben und Ihr Antwortschreiben, in dem der Vorschlag angenommen wird, den gemäß Artikel 8 des gegenständlichen Abkommens vorgesehenen Notenaustausch darstellen, vorbehaltlich einer nachfolgenden gesonderten Mitteilung an Sie über die Durchführung des von der Österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen Verfahrens.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochschätzung.
New York
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, auf Ihre Note vom 24. April 1980 Bezug zu nehmen, die folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: Wortlaut wie oben.)
Ich beehre mich zu bestätigen, daß ich dem obigen Vorschlag zustimme und daß Ihre Note und diese Antwortnote den gemäß Artikel 8 des gegenständlichen Abkommens vorgesehenen Notenaustausch darstellen, vorbehaltlich einer nachfolgenden gesonderten Mitteilung an mich über die Durchführung des von der Österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen Verfahrens.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Wien