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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 13.01.1968 · idF BGBl. Nr. 27/1968 Anl. 1↗RIS↗
ANLAGE ZU DEM ÜBEREINKOMMEN
Muster der Apostille
Die Apostille soll die Form eines Quadrats mit Seiten von mindestens 9 Zentimeern haben