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Fassungsvergleich zu FMedV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Meldungen hinsichtlich von Tätigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (FMedV) (aufgehoben) 1
Anl. 1aufgehoben
in Kraft 10.10.1998 – 30.06.2016 · idF BGBl. II Nr. 362/1998 Anl. 1↗RIS↗
Anlage/.A
Bericht gemäß § 19 FMedG
In der Krankenanstalt .........................................................................................................................
in .......................................................................................................................................................
wurden im Zeitraum vom 1. 1. ................... bis 31. 12. ................. folgende medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt:
Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau (§ 1 Abs. 2 Z 1 FMedG):
SAMEN des Ehegatten
oder Lebensgefährten
SAMEN
Dritter
GESAMT
Anzahl der behandelten Frauen
davon im Alter < 35
davon im Alter 35 – 39
davon im Alter 40
Anzahl der Anwendungen 1)
Anzahl der erzielten Schwangerschaften)
Anzahl der bekanntgewordenen erzielten
Lebendgeburten 1)
a) davon Einzelgeburten
b) davon Zwillingsgeburten
c) davon Drillingsgeburten
d) davon Vierlingsgeburten oder mehr
Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)
Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau (§ 1 Abs. 2 Z 2 FMedG):
GESAMT
Anzahl der behandelten Frauen 1)
davon im Alter < 35
davon im Alter 35 – 39
davon im Alter 40
Anzahl der Anwendungen 1)
Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau (§ 1 Abs. 2 Z 3 FMedG):
GESAMT
Anzahl der behandelten Frauen 1)
davon im Alter < 35
davon im Alter 35 – 39
davon im Alter 40
Anzahl der Anwendungen 1)
Anzahl der erzielten Schwangerschaften 1)
Anzahl der bekanntgewordenen erzielten Lebendgeburten 1)
a) davon Einzelgeburten
b) davon Zwillingsgeburten
c) davon Drillingsgeburten
d) davon Vierlingsgeburten oder mehr
Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)
Einbringen von Eizellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau oder Einbringen von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau (§ 1 Abs. 2 Z 4 FMedG):
GESAMT
Anzahl der behandelten Frauen 1)
davon im Alter < 35
davon im Alter 35 – 39
davon im Alter 40
Anzahl der Anwendungen 1)
Anzahl der erzielten Schwangerschaften 1)
Anzahl der bekanntgewordenen erzielten Lebendgeburten 1)
a) davon Einzelgeburten
b) davon Zwillingsgeburten
c) davon Drillingsgeburten
d) davon Vierlingsgeburten oder mehr
Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)
Aufbewahrte Samen, Eizellen und entwicklungsfähige Zellen per Stichtag 1. 12. .....................
(§ 17 FMedG):
GESAMT
Anzahl der aufbewahrten Samenspenden von Ehegatten/Lebensgefährten
Anzahl der aufbewahrten Samenspenden Dritter
Anzahl der aufbewahrten Eizellen
Anzahl der aufbewahrten entwicklungsfähigen Zellen
..............................................................................
.................................................................................
(Ort und Datum)
(Ärztlicher Leiter)
(Ärztliche Leiterin)
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1) Jeweils im Berichtszeitraum.