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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 02.08.1951 · idF BGBl. Nr. 253/1951 Anl. 1↗RIS↗
Anlage „A“.
Heu
Stroh
Gras als Viehfutter
Trockenes Laub
Lebende Pflanzen
Frisches Gemüse
Holz in unbearbeitetem oder gesägtem Zustand
Brennholz
Holzkohle, Torf und Torfkohle
Ölkuchen und andere Rückstände von gepreßten Ölsamen und Ölfrüchten
Laugenasche
Naturdünger
Schlempe
Weintreber
Kunsteis
Kehricht und andere ähnliche Rückstände und Abfälle Unbehauene Steine, Kies, Sand und Kalksteine