Änderungen zwischen den Fassungen
Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
Anlage
(zu § 2 Abs. 4)
