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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
(zu § 2 Abs. 4)